Angebot

Kurzzeitpflege

Entlastung auf Zeit

Versorgen Sie eine*n pflegebedürftigen Angehörige*n zu Hause? Können Sie die Pflege vorübergehend nicht sicherstellen? Brauchen Sie eine Atempause oder wollen Sie in den Urlaub fahren?
Dann können wir Ihnen für bis zu 28 Tage im Jahr einen Kurzzeitpflegeplatz anbieten. Zusätzlich können Sie bei Bedarf für weitere 6 Wochen Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.

Flexible Hilfe

In unseren familiären Wohngruppen haben wir eingestreute Plätze für Kurzzeit- und Verhinderungspflege vorgesehen. Dadurch können wir Ihnen bei rechtzeitiger Planung mit hoher Wahrscheinlichkeit eine sichere und professionelle Pflege und Betreuung für Ihre*n Angehörige*n anbieten, um Sie vorübergehend zu entlasten. 

Gerne nehmen wir Ihre*n Angehörige*n als willkommenen Gast in unserer Gemeinschaft auf.

Wohnen in familiärer Atmosphäre

In einer unserer Wohngruppen leben Sie in einer familiären Gemeinschaft gemeinsam mit anderen Senior*innen. Wir unterstützen Sie dort in Ihrer persönlichen Lebensgestaltung durch individuelle Pflege und Betreuung. Damit ermöglichen wir Ihnen größtmögliche Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit.

Sicherheit und Zugehörigkeit

Wir sind rund um die Uhr für Sie da. Unser erfahrenes Wohngruppenteam stellt sich auf die Gewohnheiten und Erwartungen unserer Kurzzeitpflegegäste ein. Feste Bezugspersonen schaffen Vertrauen, Sicherheit und Zugehörigkeit.

Gemeinschaft und Individualität im Alltag

Unsere Wohnküchen regen zum gemütlichen Zusammensitzen und zu gemeinschaftlichen Aktivitäten in familiärer Atmosphäre an. Im Mittelpunkt unseres Alltags stehen das gemeinsame Kochen und Essen.

Sie sind eingeladen, das Zusammenleben in Ihrer Wohngruppe im Rahmen Ihrer Interessen und Möglichkeiten mitzugestalten, z. B. beim gemeinsamen Kochen oder der Gartenpflege. Wollen Sie sich zurückziehen, wird dies respektiert. Wollen Sie teilhaben, werden Sie einbezogen.

Kosten und Finanzierung

Bei Vorliegen eines Pflegegrades 2, 3, 4 und 5 steht Ihnen für Kurzzeitpflege von Ihrer Pflegekasse ein Zuschuss von 1.612,00 € pro Kalenderjahr für maximal 28 Tage zu.
Weitere Informationen zur Kurzzeitpflege und zu Heimentgelten finden Sie unter Preise und in unserem Downloadbereich.

Ansprechpartner
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Jetzt geschlossen
Öffnungszeiten
Katrin Ahne09106 924010

Pflege Hotline0800 6070110

Die Öffnungszeiten sind unsere Bürosprechzeiten, in denen wir gerne für Sie da sind. 

Kontaktformular

Dürfen wir Ihnen helfen?

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!

In einem persönlichen Beratungstermin erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihr individuelles Pflege- und Betreuungspaket, ganz nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen.

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Häufig gestellte Fragen

Möchten Sie mehr wissen?

Muss ich pflegebedürftig sein, um Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen?

Wenn Sie nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus einen erhöhten Bedarf an Pflege und/oder hauswirtschaftlicher Unterstützung haben, der mit Angeboten der häuslichen Krankenpflege nicht ausreichend abgedeckt werden kann, gibt es die Möglichkeit einer „Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit“ gemäß §39c SGB V in einer stationären Einrichtung. Dies greift, wenn Ihre Pflegebedürftigkeit nicht über sechs Monate hinausgeht und Sie somit keinen Pflegegrad bekommen.

Weitere Fragen
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Pflege Hotline0800 6070110

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