Unsere Besuchsregelungen / Hausverbot

Liebe Angehörige, liebe Gäste,

die weltweite Ausbreitung von COVID-19 wurde am 11.03.2020 von der WHO zu einer Pandemie erklärt. Die Ausbreitung des Coronavirus schreitet nun auch in Deutschland voran und stellt uns vor völlig neue Herausforderungen. Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird vom Robert Koch Institut derzeit insgesamt als hoch eingeschätzt (Stand 17.03.2020).

Es ist unsere Aufgabe, unsere Bewohner*innen in besonderem Maße zu schützen.

Wir begrüßen daher, dass unsere Staatsministerin für Gesundheit und Pflege, Melanie Huml, zum Schutz der Bewohner*innen mit sofortiger Wirkung den Besuch von Pflege- und Behinderteneinrichtungen verboten hat (Stand 20.03.2020).

  • Es gilt zum Schutz unserer Bewohner*innen bis auf weiteres ein generelles Hausverbot für Besucher*innen.
  • Ausnahmen können aus wichtigem Grund in Abwägung des Einzelfalls nach telefonischer Rücksprache mit der Einrichtungsleitung genehmigt werden.
  • Bitte nehmen Sie dazu mit unserer Einrichtung telefonisch Kontakt auf.
  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Einrichtung grundsätzlich nicht betreten.
  • Sie dürfen unsere Einrichtung nicht betreten, wenn Sie sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten oder Kontakt zu infizierten Personen gehabt haben.
  • Sie dürfen unsere Einrichtung nur in geprüften Ausnahmefällen betreten, wenn Sie keinerlei Anzeichen für eine Infektion jeglicher Art bei sich feststellen können. 

Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob Ihr Besuch in unserer Einrichtung in den nächsten Wochen unbedingt erforderlich ist. Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie in der jetzigen Ausnahmesituation Ihr Besuchsanliegen sorgfältig begründen müssen.

Wir wünschen uns allen einen guten Verlauf der nächsten Wochen.

BLEIBEN SIE GESUND!
 

Weiterführende Informationen und Videos zum Coronavirus

Die Bayerische Staatsregierung unter Führung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat am 16.03.2020 aufgrund der Corona-Pandemie ab sofort den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen. Damit ist zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus eine klare Steuerung mit zentralen Eingriffs- und Durchgriffsmöglichkeiten möglich. Genaue Infos zu den beschlossenen Maßnahmen finden Sie auf der Homepage der Bayerischen Staatsregierung.

Allgemeine Informationen zum Coronavirus finden sich u.a.

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Die Öffnungszeiten sind unsere Bürosprechzeiten, in denen wir gerne für Sie da sind. 

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