Aktuelle Infos für Besucher*innen
Bei Besuchen im AWO Sozialzentrum Markt Erlbach gibt es keine eingeschränkten Öffnungszeiten mehr.
Das bisher bestehende Erfordernis, eines negativen Testnachweises vor Betreten von unserer Einrichtung vorzulegen, ist seit 01.03.2023 vollständig ausgesetzt. Seitdem sind für Beschäftigte, Bewohner*innen und Besucher*innen keine Testungen mehr erforderlich!
Die bisher in § 28 b Abs. 1 Nr. 3, 4 IfSG geregelte Verpflichtung zum Tragen einer FFP-2-Maske gilt ab 01.03.2023 nur noch für Besucher*innen. Diese bundesweite Regelung ist voraussichtlich noch bis zum 07.04.2023 in Kraft.